
Feingehalt und Punzen von Edelmetallen
Feingehalt und Herstellerzeichen
In Italien wird der Feingehalt eines Edelmetalls, also der Anteil reinen Metalls in der Legierung, gesetzlich in Tausendsteln angegeben und muss zusammen mit dem Herstellerzeichen auf dem Gegenstand eingeprägt sein (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 251/1999).
Gold 750/1000
Was auf dem Schmuckstück steht
Der Feingehalt, in Tausendsteln, eingeprägt in die für jedes Metall gesetzlich festgelegte Figur (DPR 150/2002, Anhang V).
Das Herstellerzeichen: ein langgezogenes Sechseck mit dem fünfzackigen Stern, der Nummer, die die Handelskammer dem Hersteller oder Importeur zuteilt, und dem Kürzel der Provinz, in der er seinen Sitz hat (DPR 150/2002, Art. 1 und Anhang III, in der Fassung des DPR 195/2014). Die Nummer hier ist ein Beispiel.
Ziffern und Figuren sind in das Metall eingeprägt, nicht erhaben. Die Stempel sind winzig: In der kleinsten Größe ist der Feingehalt 0,6 mm und das Herstellerzeichen 0,4 mm hoch (Anhänge V und III).
Gesetzliche Feingehalte für Gold: 750, 585 und 375 Tausendstel. Zulässig ist jeder Feingehalt über dem höchsten, der für das jeweilige Metall vorgesehen ist (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 251/1999, Art. 3).